|
Soziotherapie will einen Prozess unterstützen, der es dem Patienten ermöglicht, einen verbes- serten Zugang zu seiner Erkrankung zu bekommen, indem sie Einsicht, Aufmerksamkeit, Initi- ative und soziale Kontaktfähigkeit fördert. Am Ende dieses Prozesses soll der Patient in der Lage sein, ihm zustehende Leistungen zu kennen und sie selbstständig zu nutzen bzw. frei zu entscheiden, ob er sie nutzen will.
Soziotherapie bietet auf der Grundlage eines gemeinsam von Arzt, Patienten und Soziothera- peuten erarbeiteten individuellen Planes u. a. Hausbesuche, Begleitungen, Gespräche, Krisen- interventionen, Organisation und Koordination anderer notwendiger Hilfen an. Soziotherapie findet überwiegend im sozialen Umfeld des Betroffenen statt.
Soziotherapie ist eine im SGB V (§ 37a) beschriebene – bisher weitgehend unbekannte und daher kaum in Anspruch genommene – Leistung der Krankenkassen.
Sie muss daher von einem niedergelassenen Hausarzt oder einem niedergelassenen Facharzt für Nervenheilkunde oder Psychiatrie verordnet werden. Ein Hausarzt darf maximal drei Sozio- therapieeinheiten verordnen. Der Facharzt darf insgesamt 120 Therapieeinheiten über einen Zeitraum von drei Jahren verordnen.
Ambulante Soziotherapie wird von einem anerkannten Soziotherapeuten mit Erfahrung im ambulanten und klinischen psychiatrischen Bereich erbracht.
|