Die Psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHPK) ist eine intensive, kurzfristig verfügbare Hilfe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung in Ihrem zu Hause.

Ziel ist es, Menschen mit psychischen Erkrankungen zu unterstützen, ihr Leben wieder weitestgehend autonom und eigenverantwortlich zu gestalten. Dies kann Klinikaufenthalte verkürzen oder vermeiden helfen.

Hierzu verfügen wir über ein Team von psychiatrieerfahrenen Fachkräften. Bei unserer Arbeit steht für uns Ihre persönliche Autonomie im Sinne der Selbstbefähigung im Mittelpunkt. Eine Bezugsperson ermittelt mit Ihnen, Ihrer Familie oder Freunden und Ihrem behandelnden Arzt im Dialog auf Augenhöhe Ihren individuellen Unterstützungsbedarf.

Dieser wird laufend Ihren spezifischen Bedarfen angepasst. Besuche werden dabei individuell mit allen Beteiligten abgestimmt.

Mögliche Hilfeleistungen sind:

  • Ein erstes Kontaktgespräch in ihrer Wohnung, im Krankenhaus oder einem anderen Ort Ihrer Wahl.
  • Gemeinsames Feststellen Ihres Bedarfes an Unterstützung und Planung unseres gemeinsamen Vorgehens.
  • Zusammenarbeit mit dem verordnenden Arzt/ der verordnenden Ärztin, Familienangehörigen und Partnern und Abstimmung therapeutischer, pflegerischer und ergänzender Maßnahmen.
  • Gemeinsames Erstellen eines Tages- und/oder Wochenplans.
  • Hilfen zum Verstehen Ihrer psychischen Erkrankung, sowie zur Bewältigung von Konfliktsituationen und Krisen (psychoedukative Maßnahmen).
  • Unterstützung bei akuten Krisen.
  • Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme.
  • Einüben von Alltagsfähigkeiten.
  • Vermittlung in ergänzende Hilfen durch Kooperation mit anderen Fachabteilungen der PHG oder anderen Diensten.

Psychiatrische häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkasse. Die Krankenpflegeleistungen werden nach dem Sozialgesetzbuch § 37 SGB V abgerechnet.

Niedergelassene Neurolog*innen, Psychiater*innen und Ärzt*innen der psychiatrischen Fachabteilungen in Krankenhäusern und Behandlungszentren dürfen die phKP verordnen.

Der Betreuungszeitraum umfasst zunächst einen kurzen Zeitraum von 14 Tagen, erfolgt aber in der Regel für bis zu 4 Monate (in Ausnahmefällen auch länger). Bei Bedarf auch täglich! Sollten weitere längerfristige Hilfen notwendig sein, werden wir diese mit Ihnen in dieser Zeit entwickeln und einleiten.