Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende niedrigschwellig und kostenfrei bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Dabei sind die EAA als Partner der Betriebe dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung.

Die Leistungen der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert und sind für ratsuchende Arbeitgebende kostenfrei. Die Fachberater*innen der EAA unterliegen der Schweigepflicht.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber nehmen eine Lotsenfunktion im System der beruflichen Inklusion war.

Mit der Umsetzung der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber sind unterschiedliche Träger beauftragt. Einer der beauftragten Träger in der Region Niederrhein ist auch die PHG Duisburg gGmbH.

Insgesamt wurden dazu rheinlandweit 20 Stellen für Fachberater:innen bei den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber bei unterschiedlichen Trägern eingerichtet.

Auch die PHG Duisburg gGmbH ist vom LVR Inklusionsamt mit der Umsetzung der EAA-Beratung beauftragt.

Weitere Informationen zu den Einheitlichen Ansprechstellen finden Sie hier.

Die Ansprechpersonen in der Region Niederrhein finden Sie hier.